Das Volontariat gilt als berufliche Qualifikation zwischen abgeschlossenem Fachstudium und angestrebter Anstellung an einem Museum, einer Gedenkstätte oder in der Denkmalpflege. Es handelt sich dabei allerdings weder um ein Arbeitsverhältnis noch um eine Ausbildung im Rechtssinne soll für das Berufsfeld spezifische Kenntnisse vermitteln. Einige Museen bezeichnen diese weiterbildende Qualifizierungsphase auch als Museumsassistenz.
Während im Museum das Sammeln, Bewahren, Erforschen, Ausstellen und Vermitteln von materiellen und immateriellen Zeugnissen des Menschen und seiner Umwelt, zunehmend aber auch Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit und des Museumsmanagements im Mittelpunkt stehen, umfasst das Volontariat in der Denkmalpflege vornehmlich die Bereiche Inventarisierung, Sanierung, Restaurierung bzw. Ausgraben, Erforschen und Vermitteln.
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) verabschiedete mit den Grundsätzen für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Kräften als Volontäre/Volontärinnen an Museen Mindeststandards für das Volontariat an Museen.
Diese bildeten auch die Grundlage für die Erarbeitung eines Leitfadens, der im September 2009 vom Deutschen Museumsbund veröffentlicht wurde und durch eine klare Formulierung der Ziele und Inhalte helfen soll, das Volontariat für alle Beteiligten gewinnbringend und zukunftsweisend zu gestalten.
Tiefergehende Informationen zur Rechtslage innerhalb des Volontariats erhaltet ihr in dem Artikel "Das Recht des wissenschaftlichen Volontariats an Museen" von Dr. iur. Jens Bortloff.