Die Antrags- und Projektfrist im Programm NEUSTART KULTUR für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten wurde verlängert. Fristende für die Umsetzung der beantragten Projekte ist nun der 31.12.2022. Anträge werden nach Eingangsdatum durch den Deutsche Verband für Archäologie bearbeitet und geprüft. Das Antragsverfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 30. September 2021. Im Rahmen des Programms können Fördermaßnahmen in Höhe von mindestens 5.000 bis maximal 100.000 Euro beantragt werden. Ein Eigenanteil von 10 Prozent der beantragten Fördergelder ist zu erbringen. Antragsberechtigt sind Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten, die ihre Einnahmen zu mehr als 50 Prozent selbst erwirtschaften. Die Antragssteller können juristische und natürliche Personen sein. Förderfähig sind pandemiebedingte Investitionen wie beispielsweise die Anschaffung von Multimedia-Guides, Umbau- sowie die Modernisierungsmaßnahmen.
Das Programm „NEUSTART KULTUR für Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten“ ist seit vergangenem Jahr am Start und umfasst ein Gesamtbudget von 35 Millionen Euro.
Weitere Informationen und Antragsstellung unter www.museen-neustartkultur.de.