Reinigungs- und Hygieneprodukte
- Verwenden Sie Handspülmittel, Reiniger für Spülmaschinen, Waschmittel und Allzweckreiniger mit Umweltzeichen und mit umweltfreundlicher Verpackung.
- Setzen Sie Desinfektionsmittel nur dort ein, wo dies zur Erfüllung gesetzlicher Hygienebestimmungen notwendig ist.
- In allen für Besucher:innen und Mitarbeiter:innen zugänglichen Sanitärräumen darf keines der folgenden Produkte verwendet werden:
- WC-Beckensteine und Pissoirsteine
- automatisch dosierte Spülreiniger und Spülkastenzusätze
- Verwenden Sie recyceltes oder umweltverträgliches Toiletten- oder Handtrocknerpapier.
- Verwenden Sie anstelle chemischer Abfluss- und Rohrreiniger bei Bedarf Geräte zur mechanischen bzw. physikalischen Abfluss- und Rohrreinigung, wie bspw. Druckluftpumpe, Spirale, Saugglocke etc.
Informieren oder schulen Sie Ihre Mitarbeiter:innen wie diese Produkte anzuwenden sind.Legen Sie einen sinnvollen und ressourcensparenden Einsatz von Reinigungsabläufen (Reinigungssequenz) fest.
Schädlingsbekämpfung
- Minimieren Sie die Verwendung von potenziell belastenden Produkten, wie Pestiziden, Desinfektionsmitteln, Lösungsmitteln, und verwenden Sie diese nur, wenn unschädlichere Produkte oder Verfahren nicht verfügbar sind.
- Stellen Sie sicher, dass die Lagerung, Verwendung, Handhabung und Entsorgung von Chemikalien ordnungsgemäß durchgeführt und verwaltet werden.
- Biozide (Schädlingsbekämpfungsmittel) dürfen nur bei behördlichen Auflagen oder bei starkem Schädlingsbefall, der sich nicht durch andere Methoden eindämmen lässt, durch professionelle Schädlingsbekämpfungsfirmen angewendet werden. Ausgenommen davon sind biologische Methoden wie Pheromone (Mottenfallen).
- Pflanzenschutzmittel dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen verwendet werden. Es sind nur Pflanzenschutzmittel erlaubt, die im biologischen Landbau verwendet werden dürfen.
Weiteres
- Installieren Sie befestigte, dauerhafte Schutzschleusen in den Ein- und Ausgängen sowie an stark frequentierten Durchgängen.