Mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen möchte der Bund wieder ein breit gefächertes Angebot an Kulturveranstaltungen möglich machen. Da der Wiederbeginn des kulturellen Lebens immer noch mit pandemiebedingten Unsicherheiten verbunden ist, soll der Sonderfonds Schutz vor Beschränkungen der Besucherzahlen und anderen Restriktionen und Risiken bieten. Für den Fonds stehen bis zu 2,5 Milliarden Euro Fördermittel bereit. Die Registrierungsmöglichkeit für Mittel aus dem Sonderfonds startet heute.
Unterstützt werden die Wiederaufnahme und Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen:
- Eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab dem 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2000 Personen ab dem 1. August 2021 zur Verfügung.
- Eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab dem 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Kulturveranstaltungen mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.
Antragsberechtigt sind u. a. Sonderausstellungen zur Vermittlung künstlerischer oder kultureller Inhalte, einschließlich Sonderausstellungen der Bildenden Kunst sowie Fotografie und Lichtkunst, Natur- und kulturhistorische Sonderausstellungen, Sonderausstellungen der Erinnerungskultur.
Hier finden Sie detaillierte Informationen sowie die Registrierungsplattform.