Die PSI-Richtlinie regelt die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors und wird in Deutschland durch das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) umgesetzt. Das IWG legt fest, dass öffentlich getragene Einrichtungen, also auch Museen, ihre digitalisierten Bestände zur kommerziellen Nutzung zur Verfügung stellen müssen. Ausgenommen sind Digitalisate, die urheberrechtlich geschützt sind. Mit der Überprüfung der PSI-Richtlinie haben Museen sowie alle interessierten Kreise, darunter Regierungen, Besitzer von Inhalten des öffentlichen Sektors, kommerzielle und nichtkommerzielle Wiederverwender, Fachleute und Akademiker sowie Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit Stellung zu beziehen. Nutzen Sie die Gelegenheit. Mehr
Öffentliche Konsultation zur Überprüfung der PSI-Richtlinie
Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) eingeleitet.