Bewahren zählt zu den zentralen Museumsaufgaben. Es gilt, die gesammelten Zeugnisse der Vergangenheit und Gegenwart und die damit verbundenen materiellen und immateriellen Werte zu erhalten und für zukünftige Generationen zu sichern. Das Bewahren von Sammlungsgut umfasst die Bereiche Präventive Konservierung, Konservierung und Restaurierung; bei biologischen, geologischen, paläontologischen und medizinischen Objekten spricht man von Präparation. Ausgangspunkt für das dauerhafte Bewahren ist die Bestandserfassung, d. h. die Untersuchung des materiellen Aufbaus und des Erhaltungszustands sowie der Objektgeschichte einschließlich aller Veränderungen. Integraler Bestandteil jeder dieser Tätigkeiten ist die begleitende Dokumentation. Sie fließt in die zentrale Objektdokumentation ein, ebenso wie Informationen über jegliche Art von Veränderungen, die das Sammlungsgut erfährt.

Präventive Konservierung
Die Präventive Konservierung umfasst all jene Maßnahmen, die der Optimierung der Umgebungsbedingungen einer Sammlung dienen, also etwa für eine sachgerechte und sichere Präsentation, Lagerung, Handhabung und Konsultation von Sammlungsgut sorgen. Das Museumsgebäude, einschließlich der Ausstellungs- und Depotbereiche, ist ein eigenständiger und gesicherter Bereich. Bauphysikalisch und haustechnisch erfüllt es die konservatorischen Anforderungen für die jeweiligen Sammlungen, etwa in Bezug auf Klima, Licht oder Schadstoffreduktion. Bei Ausstellungsarchitektur und Lagertechnik wird auf die sorgfältige Auswahl unschädlicher Materialien, Anstrich- und Klebstoffe sowie Beleuchtungsmittel geachtet. Monitoring von relativer Luftfeuchte und Temperatur sowie Schädlingsund Schimmelbefall (Integrated Pest Management, IPM) werden regelmäßig durchgeführt, dokumentiert und ausgewertet.


Das Museumsgebäude verfügt über eine Einbruch- und Brandmeldeanlage, idealerweise mit Aufschaltung zu Polizei, Feuerwehr bzw. Wachdienst. Der Zugang zu nichtöffentlichen Bereichen – insbesondere zum Depot – ist schriftlich geregelt. Basierend auf einer Gefährdungsanalyse ist ein Notfallplan für den Katastrophenfall mit Prioritäten für die Objektbergung vorhanden. Es werden regelmäßig Notfallübungen, etwa für den Brandfall, durchgeführt. Einsatzbereitschaftspläne werden regelmäßig aktualisiert. Optimal ist die Mitwirkung in einem Notfallverbund für Kultureinrichtungen. In einem Sammlungspflegekonzept sind Richtlinien zum schonenden Umgang, zur Lagerung, zur Quarantäne, ggf. zum Entstauben, zum Monitoring der Objekte, zu Wartungs- und Raumpflegezyklen sowie zur Schulung der Mitarbeitenden festgelegt.


Konservierung
Die Konservierung hat den Erhalt des materiellen Bestands des Sammlungsguts zum Ziel. Durch konservatorische Maßnahmen werden Objekte stabilisiert und Alterungsprozesse verlangsamt. Bei der Konservierung stehen die Materialbeschaffenheit und die Geschichte des Objekts im Mittelpunkt. Ziel ist es, die Spuren von Herstellung, Alterung und Umnutzung des Objekts nachvollziehen zu können. Dies schließt den Erhalt von Gebrauchsspuren ein. Die vorgefundene Substanz wird minimalinvasiv gesichert.


Restaurierung
Die Restaurierung geht über die reine Bestandserhaltung hinaus. Durch die Verbesserung des ästhetischen Erscheinungsbildes fördert sie Wahrnehmung, Wertschätzung und Verständnis des Objektes. Da jede Restaurierung einen Eingriff in die Objektsubstanz bedeutet, bleibt sie auf das Notwendige beschränkt. Die durchgeführten Maßnahmen sind möglichst reversibel angelegt. Ein Restaurierungsziel wird schriftlich festgelegt. Es basiert auf Voruntersuchungen sowie Forschungsergebnissen und berücksichtigt Vermittlungsziele. Die Maßnahmen werden im Anschluss dokumentiert, am besten auch im Inventarprogramm.

Qualitätssicherung
Bei der Durchführung von Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen wird Hand angelegt und in die Struktur des Sammlungsgutes eingegriffen. Dies erfordert umfassende Kenntnisse und Kompetenzen sowie eine fundierte Berufsqualifikation. Die Durchführung jedweder konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen unterliegt ethischen Grundsätzen. Sie sind in den E.C.C.O. Berufsrichtlinien zusammengefasst. Im Museum sollten ausschließlich Fachkräfte die im Zusammenhang mit dem Bewahren stehenden Tätigkeiten übernehmen. Die regelmäßige Sichtung der Sammlungen kann gegebenenfalls mit über Wartungsverträge verpflichtetem externem Fachpersonal durchgeführt werden.