Die Arbeitsgruppe vertritt die spezifischen administrativen Interessen der Museen im Deutschen Museumsbund mit dem Ziel, sie im Handeln und Wirken des Deutschen Museumsbundes zur Geltung zu bringen und zu seiner inneren Geschlossenheit beizutragen. Die Arbeitsgruppe versteht sich als kollegialer und vertrauensvoller Gesprächskreis mit dem Ziel, voneinander zu lernen, miteinander Lösungen zu suchen und gemeinsam sinnvolle Lösungsansätze zu erarbeiten. Ziele sind die Qualitätssicherung und –steigerung im Management von Museen, die Steigerung der jeweiligen Wettbewerbsfähigkeit und der Aufbau einer Wissensbörse (rechtlich unverbindlich). Im Bedarfsfalle erfolgt die öffentliche Darstellung erbrachter Leistungen. Alle Daten und Unterlagen von Mitgliedern dürfen nur mit Zustimmung des jeweiligen Mitgliedes Dritten zur Verfügung gestellt werden.
1. Die Mitgliedschaft in der Arbeitsgruppe setzt die Mitgliedschaft des Museums oder eine persönliche Mitgliedschaft im Deutschen Museumsbund sowie eine leitende administrative Funktion in einem Museum oder einer vergleichbaren Institution voraus. Die Mitgliedschaft wird gegenüber der Arbeitsgruppensprecherin bzw. dem Arbeitsgruppensprecher erklärt. Ein besonderes Aufnahmeverfahren besteht nicht. Im Einzelfall behält sich die Arbeitsgruppe eine Beratung und Beschlussfassung über die Mitgliedschaft vor.
2. Organe der Arbeitsgruppe sind
a) Die Mitgliederversammlung
b) Die Arbeitsgruppensprecherin bzw. den Arbeitsgruppensprecher.
3. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Anschluss an die Jahreshauptversammlung des Deutschen Museumsbundes statt. Im Übrigen gelten sinngemäß die Bestimmungen der Satzung des Deutschen Museumsbundes § 7 und 8.
4. Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von vier Jahren eine Sprecherin bzw. einen Sprecher der Arbeitsgruppe. Die Wahl von bis zu zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern auf die Dauer von vier Jahren ist möglich. Einmalige Wiederwahl ist zulässig. Im Übrigen gelten sinngemäß die Bestimmungen der Satzung des Deutschen Museumsbundes § 9.
5. Die Arbeitsgruppe führt mindestens einmal im Jahr eine Arbeitstagung durch. Diese Tagung liegt terminlich zwischen den Terminen zweier aufeinander folgender ordentlicher Mitgliederversammlungen des Deutschen Museumsbundes.
Die Geschäftsordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Beschlossen am 5. Mai 2004
(Fassung vom 5. Mai 2004)