Die Lebensphase, in der sich ein Großteil der Volontär*innen befindet, bringt es mit sich: das Thema der Familienplanung.
Ziel der Initiative Volo mit Kind ist es, sich untereinander über alle kleinen und großen Fragen, die die Konstellation Volontariat & Kind mit sich bringen kann, auszutauschen. Wie lässt sich ein Betreuungsplatz organisieren? Wie verhält es sich mit größerem Arbeitsaufkommen, z.B. vor Ausstellungseröffnungen? Welche Regelungen gelten, wenn das Kind krank ist?
Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 des Bundeselterngesetzes haben wissenschaftliche Volontär*innen einen Anspruch darauf, dass das Volontariat für die Dauer der Elternzeit unterbrochen bzw. verlängert wird.
Da es sich bei einem wissenschaftlichen Volontariat um ein Ausbildungsverhältnis handelt, das stets für Vollzeitarbeit konzipiert ist, ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit hiervon ausgenommen. In jedem Fall empfiehlt sich jedoch eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Arbeitgeber, damit individuelle Lösungen für die persönliche Situation des/der Volontär*in gefunden werden können.
Weitere Informationen findet ihr in der Zusammenfassung "Volontariat und Mutterschutz / Elternzeit"