Der Deutsche Museumsbund als Sachverständiger zum Kulturgutschutzgesetz im Deutschen Bundestag

Der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages hat den Deutschen Museumsbund zu einer Stellungnahme und zur Beantwortung von Fragen zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSGÄndG) eingeladen. Vorstandsmitglied Menekse Wenzler hat den Deutschen Museumsbund vertreten.

Der Deutsche Museumsbund hat sich als Interessenvertretung der Museen in Deutschland bereits 2016 an dem Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland beteiligt und das Gesetz befürwortet und unterstützt. Aus unserer Sicht hat sich das Kulturgutschutzgesetz in den ersten fünf Jahren weitestgehend bewährt. Wir begrüßen, dass die Genehmigung für die Ausfuhr von nationalem Kulturgut in das Ausland in begründeten Ausnahmefällen zukünftig um fünf Jahre verlängert werden soll und dadurch der internationale Leihverkehr von nationalem Kulturgut erleichtert wird. Durch diese Änderung wird die Zusammenarbeit von Museen insbesondere mit Blick auf Anschlussausstellungen verbessert. Im Kontext der Änderung des Kulturgutschutzgesetzes haben wir angeführt, dass es für uns unzweifelhaft ist, dass es zum Selbstverständnis einer Kulturnation gehört, Kulturgut als national wertvoll und identitätsstiftend zu bewerten und Kulturgut bewahrende Einrichtungen als Teil der kritischen Infrastruktur einzuordnen. Zu diesem Punkt gab es von den Ausschussmitgliedern mehrere Nachfragen.