Mit dem Kulturfonds Energie werden Mehrbedarfe von Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Bildung und Kulturveranstaltende bei den Energiekosten anteilig bezuschusst. Dabei können öffentliche Kultureinrichtungen und öffentliche Einrichtungen der kulturellen Bildung bis zu 50 Prozent der Mehrbedarfe beantragen, privatwirtschaftliche bis zu 80 Prozent. Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert. Geplant ist der Programmstart im Februar 2023. Der Förderzeitraum des Fonds erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Umgesetzt wird der Kulturfonds Energie als Bund-Länder-Kooperation, die auf den Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen aufbaut. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder. Vor Programmstart werden die Länder gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat zu einer Online-Informationsveranstaltung für interessierte Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende einladen.
Vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten hat der Deutsche Museumsbund bereits im November auf eine signifikante finanzielle Mehrbelastung für die Museen hingewiesen und an die Entscheidungsträger:innen appelliert, die mit dem Kulturfonds Energie angekündigte Unterstützung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel müssen den Kultureinrichtungen nun in einem einfachen und unbürokratischen Antragsverfahren bereitgestellt werden.