Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung schreibt in diesem Jahr ihr Ausstellungs- und Katalogförderprogramm „Kataloge für junge Künstler*innen“ zum 41. Mal aus.
Für das Förderprogramm können bildende Künstler*innen, die nicht älter als 35 Jahre sein sollten, vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind gemeinnützige Ausstellungsträger, die gemeinsam mit dem jungen Künstler oder der jungen Künstlerin eine Ausstellung mit begleitendem Katalog planen.
Der Ausstellungs- und Katalogförderpreis soll die Einrichtungen bei der Aufgabe unterstützen, besonders talentierte Nachwuchskünstler*innen mit einer angemessenen Darstellung ihrer Arbeiten der Öffentlichkeit vorzustellen.
Die Fördermittel von bis zu 40.000 € können für die Ausrichtung der geplanten Ausstellung (bis zu 10.000 €) und für die Erstellung des dazugehörigen Kataloges (bis zu 30.000 €) eingesetzt werden.
Der Förderantrag muss vom Ausstellungsträger als Online-Antrag bei der Stiftung eingereicht werden. Eigenbewerbungen von Künstler:innen sind nicht möglich. Einsendeschluss für Förderanträge ist der 15. September 2023.
Die vollständigen Ausschreibungsrichtlinien sowie das Online-Bewerbungsformular finden Sie hier.