Gemeinsam mit dem Bundesverband Museumspädagogik und dem Bundesverband freier Kulturwissenschaftler hat der Deutsche Museumsbund ein Memorandum zur Situation der Vermittlungsarbeit im Museum im Hinblick auf Scheinselbständigkeit erarbeitet und reagiert damit auf die aktuelle Situation.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft aktuell Beschäftigungsverhältnisse im Bereich Bildung und Vermittlung in Museen im Hinblick auf Scheinselbständigkeit. Infolge dessen besteht keine Rechtssicherheit hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht gegenüber Freien Mitarbeitenden.
„Bildung und Vermittlung“ stellt eine der fünf Säulen der Museumsarbeit dar. Dies ist in den Ethischen Richtlinien des Internationalen Museumsrats ICOM ebenso festgeschrieben wie in den Standards für Museen des Deutschen Museumsbundes. In den vergangenen Jahrzehnten hat die Bildungs-und Vermittlungsarbeit nicht nur ihre Methoden, ihre Formate und somit ihr Angebot kontinuierlich erweitert, sondern sich auch grundlegend professionalisiert etwa hinsichtlich Qualität, Qualifizierung und Wissenschaftlichkeit. Dafür müssen die Museen in der Konzeption wie in der Durchführung von Programmen und Veranstaltungen allerdings die Möglichkeit haben, auf verschiedene Kompetenzen sowie Fachkenntnisse flexibel zugreifen zu können. Nur so können sie angemessen auf gesellschaftliche Entwicklungen und Anforderungen reagieren. Dieses lange gewachsene und etablierte System aus einem Zusammenspiel von festen und freien Kräften in der Bildungs- und Vermittlungsarbeit steht aktuell auf dem Prüfstand, da die Deutsche Rentenversicherung zunehmend zu der Einschätzung gelangt, dass es sich bei freien Mitarbeitenden um abhängig Beschäftigte handelt. Die damit einhergehende Rechtsunsicherheit gefährdet die kontinuierliche, qualitätsvolle und bedarfsorientierte Arbeit grundlegend.
Museen und deren Träger sowie die Freien Mitarbeitenden sind daher dazu aufgerufen, die eigene konkrete Situation hinsichtlich der Rechtskonformität zu klären. Unter Umständen sind neue Modelle der Beschäftigung oder Beauftragung von Personen in der Vermittlungsarbeit zu entwickeln und damit auch die Art der Zusammenarbeit zwischen Institution und Vermittlungspersonal zu überdenken. Es gilt, die Initiative zu ergreifen und gemeinsam – Museen und Kulturvermittelnde – nach individuellen Lösungen zu suchen, die nicht nur rechtlich tragfähig sind, sondern vor allem auch ein hohes Niveau der Vermittlungstätigkeit dauerhaft sicherstellen können.