Der Entwurf wird nun im Bundesrat beraten. Dabei werden erstmals einheitliche Regeln für elf Sektoren festgelegt: Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Gesundheitswesen, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Weltraum, Siedlungsabfall-entsorgung, Öffentliche Verwaltung sowie Leistungen der Sozialversicherung. Die Kultur findet in der Gesetzesbegründung Erwähnung. Dort wird festgehalten, dass der Sektor Kultur und Medien bereits seit 2011 im Rahmen einer Bund-Länder-Verständigung als Bestandteil der Kritischen Infrastruktur anerkannt ist. Der Deutsche Museumsbund hat die Entstehung des Gesetzesentwurfs kritisch begleitet und wird sich auch weiterhin an der Ausgestaltung beteiligen.
Auch wenn die Museen nur zu einem kleinen Teil in der Trägerschaft des Bundes sind: Museen bzw. die Kultur allgemein sollten bei der Definition der Kritischen Infrastruktur unbedingt mitgedacht werden. In Krisenzeiten geben Museen Orientierung. Sie bieten Halt, Erklärung, Begleitung und Unterhaltung. Sie vermitteln kulturelle Identität und sind verantwortlich für die Aufbewahrung identitätsstiftender Kulturgegenstände und Dokumente. Um diese gesellschaftliche Verantwortung übernehmen zu können, müssen sie selbst krisenfest sein. Alle Museen müssen reagieren können, auch bei kurzfristigen Vorfällen. Dies ist auch wichtig für die Akzeptanz in der Gesellschaft und die Wahrnehmung als unabdingbare Bildungseinrichtung.
Wichtig ist auch die Berücksichtigung der Kultur für den Stellenwert der möglichen Bedrohungen im Bewusstsein der Kultureinrichtungen. Hier bedarf es weiterer Unterstützung zum Beispiel in den Bereichen Notfallpläne und Krisenkommunikation. Es geht um die Erstellung von Resilienzplänen, regelmäßige Risikobewertungen sowie die Umsetzung geeigneter und verhältnismäßiger technischer, personeller und organisatorischer Maßnahmen für die jeweilige Einrichtung.