Die Bundesrepublik setzt mit ihrer föderalen Grundstruktur auf eine dezentrale Hoheit und Kompetenz der Länder für die Fragen der Kultur. So können Bundesländer, Städte und Gemeinden jeweils eigene Schwerpunkte in der Kulturarbeit und der kulturellen Infrastruktur setzen. Daraus leitet sich die hohe Verantwortung ab, eine verlässliche institutionelle und finanzielle Basis zu schaffen, die den Fortbestand der Museen als einen festen Bestandteil der kulturellen und sozialen Daseinsvorsorge gewährleistet.
Rechtliche Absicherung der Trägerschaft
Die rechtliche Absicherung der Trägerschaft gewährleistet die Kontinuität des Museums und seiner Arbeit. Basis hierfür sind langfristige und rechtssichere Regelungen, die Grundsätze für den dauerhaften Betrieb des Museums enthalten. Für eine gelingende Museumsarbeit sind ein konstruktives und vertrauensvolles Miteinander von Trägerschaft und Museumsmitarbeitenden sowie Transparenz auf beiden Seiten unabdingbare Grundvoraussetzungen.
Institutionen, die in erster Linie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, widersprechen dem von ICOM definierten Museumsbegriff und gelten nicht als Museum.