Um landwirtschaftliche Museen gezielt zu unterstützen wurde das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021“ erweitert um die Förderung landwirtschaftlicher Museen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt dafür zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Museen in ländlichen Räumen, die sich schwerpunktmäßig den Themen Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Ernährung, Gartenbau, Weinbau oder Fischerei widmen, können für investive Maßnahmen, wie beispielsweise den Bauunterhalt und die Instandsetzung von Ausstellungsräumen und Depots, sowie mediale Ausstattungen gefördert werden. Auch Investitionen für Maßnahmen der Vermittlung, wie die Ausstattung von Räumen zur Durchführung von Gruppenprogrammen, Erstellung von Führungsmaterialien und Maßnahmen zur Förderung von Barrierefreiheit und Diversität sind förderfähig. Die beantragte Fördersumme kann bis zu 50.000 Euro betragen. Eine Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent der insgesamt förderfähigen Ausgaben ist erforderlich
Antragsberechtigt sind Museen, die von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts geführt werden. Anträge können ab dem 1. April 2021 beim DVA gestellt werden. Die Antragsfrist endet, sobald die Mittel verbraucht sind. Spätestens jedoch am 31.12.2021.
Das „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen und landwirtschaftliche Museen 2021“ wird vom Deutschen Verband für Archäologie in Kooperation mit dem Deutschen Museumbund durchgeführt.
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