Ab dem 1. März 2021 gibt es die Möglichkeit Mittel aus dem „Soforthilfeprogramm Heimatmuseen 2021“ beim DVA zu beantragen. Heimatmuseen und Bodendenkmäler in ländlichen Räumen zeichnen sich durch eine große thematische Vielfalt und tiefe regionale Verwurzelung aus. Ziel muss es sein, dass die hier geschaffenen kulturellen Angebote auch von möglichst vielen Menschen genutzt werden. Die Qualifizierung dieser Einrichtungen ist somit ein wichtiger Beitrag zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland. Förderfähig sind u.a. Maßnahmen zum Bauunterhalt und zur Instandsetzung von Ausstellungsräumen und Depots, z. B. neue Vitrinen und Ausstellungseinheiten, neue Beschriftungssysteme sowie mediale Ausstattungen inklusive der zugehörigen Infrastruktur. Auch die Erschließung mit Wegen, Maßnahmen zum Abbau von Barrieren sowie Brandschutzmaßnahmen sind förderbar.
Antragsberechtigt sind regionale Museen, Freilichtmuseen, archäologische Parks und Träger von Bodendenkmalstätten in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnern. Die Höhe der Förderung ist auf je 25.000 Euro begrenzt und kann ab dem 1. März 2021 beantragt werden. Weitere Informationen zur Ausschreibung und den näheren Bedingungen finden Sie auf dem Antragsportal.
Das Projekt wird von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit insgesamt 1,5 Millionen Euro gefördert. Im Rahmen des Vorgängerprogramms im Jahr 2020 hatte die BKM bereits 2,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.