Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung zur Verfügung. Die nächste Antragsfrist für langfristige Forschungsprojekte im Bereich NS-Raubgut endet am 1. Januar 2021. Neben öffentlichen Einrichtungen sind auch privat getragene Einrichtungen (z.B. Museen, Archive, Vereine, Unternehmen) und Privatpersonen in Deutschland antragsberechtigt. Unabhängig von ihrem Wert können Kunstwerke, Möbel, Bücher und sonstiges Kulturgut Gegenstand der Untersuchung sein. Das Zentrum fördert systematische Bestandsprüfungen und Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen und die Rekonstruktion von privaten Sammlungen oder Beständen, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen, aufgeteilt oder zerstört wurden. Seit 2019 fördert das Zentrum zudem auch Projekte mit einem weiteren Fördergegenstand: Es können nun auch Anträge gestellt werden, die dazu dienen, die Erben bestimmter Objekte aus Sammlungen und Beständen, bei denen eine Erforschung der Provenienz bereits stattgefunden hat, zu ermitteln. Ziel von Anträgen mit diesem Förderschwerpunkt soll es sein, mit den Erben eine gerechte und faire Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 herbeizuführen. Weitere Informationen zum Förderbereich „NS-Raubgut“ sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie hier.
Seit 2019 fördert das Zentrum zudem langfristige und kurzfristige Projekte zu Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Antragsberechtigt sind derzeit Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland, die Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sammeln, bewahren oder dazu forschen. Dazu zählen Museen, Universitäten und andere Forschungseinrichtungen. Das Zentrum fördert einerseits die konkrete Erforschung von Objekten, Konvoluten und größeren Beständen, andererseits aber auch Grundlagenforschung und Forschung zum historischen Kontext, wenn es sich um Fragestellungen handelt, die über einzelne Objekte hinaus von grundsätzlicher Bedeutung für die Provenienzforschung sind. Dabei werden nicht nur Einzel-, sondern auch Verbundprojekte gefördert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Zusammenarbeit mit den Herkunftsgesellschaften und -ländern, die über Kooperationen in die Projekte einbezogen werden können. Weitere Informationen zum Förderbereich „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ sowie das aktuelle Antragsformular finden Sie hier.
Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig.