Hier stellen wir Ihnen Förderprogramme für Museen und Kultureinrichtungen auf Bundesebene vor.
Mit dem Programm „Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland“ (INK) fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) seit dem Jahr 2020 Investitionsprojekte national bedeutender Kultureinrichtungen. Für das Programm stehen Bundesmittel in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Gefördert werden kulturelle Investitionen in Gebäude und Ausstattung, wie etwa die Sanierung der Gebäudehülle, die Erneuerung der Gebäudetechnik oder die Modernisierung von Dauerausstellungen. Auch sollen mit dem Programm die Infrastruktur für kulturelle Vermittlungsangebote und der diskriminierungsfreie Zugang gestärkt sowie die Sicherheit und ökologische Nachhaltigkeit in den Einrichtungen verbessert werden.
Im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2024 – Freiheit fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung interaktive Formate der Wissenschaftskommunikation, die Bürgerinnen und Bürgern einen Raum bieten, um zu vielfältigen Aspekten von Freiheit in Bildung und Forschung miteinander ins Gespräch zu kommen. Die Zuwendungen können zwischen 20.000 Euro und 70.000 Euro betragen, die Laufzeit zwischen sechs und acht Monaten. Projektskizzen können bis zum 08. September 2023 online eingereicht werden. Antragsberechtigt sind u. a. Kultur- und Bildungseinrichtungen (z.B. Theater, Museen / Gedenkstätten), staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten. Mit dem Kulturfonds Energie bieten Bund und Länder gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024.
Die große Herausforderung einer erfolgreichen Klimabildung ist es, die noch allzu oft bestehende Lücke zwischen Klimawissen und klimagerechtem Handeln zu schließen. Das Projekt BildungKlima-plus-56 setzt genau hier an. Mit 4 Regionalclustern (Nord, Ost, Süd, West) werden je 14 weitere assoziierte Bildungseinrichtungen bis 2024 ins Netzwerk aufgenommen. Begleitet durch eine intensive Beratung soll innerhalb eines Jahres das pädagogische Programm zum Klimaschutz optimiert und erweitert werden. Zudem werden Maßnahmen ergriffen, um den CO2-Fußabdruck der Einrichtungen zu senken. Zusätzlich finden in der dreijährigen Projektlaufzeit bundesweit insgesamt 20 Multiplikatorenfortbildungen bundesweit statt, um weiteren Bildungsanbietern zu vermitteln, wie erfolgreiche Klimabildung umgesetzt werden kann.
Über die Förderdatenbank können Sie einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union bekommen. Sie können nach Förderprogrammen für Ihr Vorhaben oder nach Förderinstitutionen suchen.