Während des Nationalsozialismus verloren Millionen von verfolgten Menschen, insbesondere die jüdische Bevölkerung, ihr rechtmäßiges Eigentum, darunter zahllose Kulturgüter.
Die Rückerstattungsgesetze der Alliierten (1947 und 1949) und das Bundesrückerstattungsgesetz (1957) regelten Restitutionen und Wiedergutmachungen auf westdeutschem Territorium. Auf die sowjetischen Besatzungszone und das Gebiet der späteren DDR wurden diese Regelungen nicht angewandt. Mit der Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten im Jahr 1990 konnten nach dem Vermögensgesetz der DDR Ansprüche von Geschädigten für das ostdeutsche Gebiet geltend gemacht werden. Trotz dieser befristeten juristischen Verfahren ist nur ein Teil der Raubkunst entschädigt oder zurückgegeben worden.
Auf der „Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocaust“ Ende 1998 bestätigten 44 teilnehmende Nationen, darunter die Bundesrepublik Deutschland, elf Grundsätze in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden. Man einigte sich bei Akzeptanz der unterschiedlichen Rechtssysteme auf elf Aspekte im Umgang mit NS-verfolgungsbedingt verbrachten Kunstwerken. Ziel der Washingtoner Erklärung war eine „gerechte und faire Lösung“ für alle beteiligten Parteien.
Der Deutsche Museumsbund hat die so genannten „Washington Principles“ von von Anfang an unterstützt und bereits 1999 die Museen aufgefordert, ihre Sammlungen auf NS-Raubkunst zu überprüfen. Publikationen, Tagungen und Stellungnahmen zur Frage der Provenienzforschung folgten seither.