Im Forschungsbereich „NS-Raubgut“ sind neben öffentlichen Einrichtungen auch privat getragene Einrichtungen wie Museen, Archive, Vereine, Unternehmen sowie Privatpersonen in Deutschland antragsberechtigt. Das Zentrum fördert systematische Bestandsprüfungen und Grundlagenforschung zum historischen Kontext des NS-Kulturgutraubs sowie die Erschließung von Archivbeständen und die Rekonstruktion von privaten Sammlungen, die während der NS-Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen, aufgeteilt oder zerstört wurden. Auch die Provenienzklärung privater Sammlungen ist förderfähig, sofern ein Verdacht auf NS-verfolgungsbedingten Entzug besteht. Seit Januar 2019 fördert das Zentrum zudem Projekte, die dazu dienen, die Erben von Objekten aus verfolgungsbedingt entzogenen Sammlungen, zu denen bereits Provenienzforschung stattgefunden hat, zu ermitteln. Ziel von Anträgen mit diesem Förderschwerpunkt soll es sein, mit den Erben eine gerechte und faire Lösung im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 herbeizuführen.
Das Zentrum fördert seit Beginn des Jahres auch langfristige Projekte zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten. Antragsberechtigt sind Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland, die Kulturgut aus kolonialen Kontexten sammeln, bewahren oder dazu forschen. Das Zentrum fördert die systematische Erforschung von Sammlungen und Beständen, objektbezogene Einzelrecherchen sowie Grundlagenforschung und Forschung zum historischen Kontext.
Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig.
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