Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste hat seine Fördertätigkeit auf Projekte ausgeweitet, die der Aufarbeitung von Provenienzen von
Kulturgut aus kolonialen Kontexten dienen. Die entsprechende Förderrichtlinie ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Ein neuer Förderbeirat für die Evaluierung von Projektanträgen wird eingerichtet. Für das Jahr 2019 stehen Fördermittel zur Verfügung. Antragsberechtigt sind die Kulturgut sammelnden, bewahrenden und dazu forschenden Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft mit Sitz in Deutschland. Auch eine gemeinsame Antragsstellung mehrerer Einrichtungen ist möglich und erwünscht. Die Herkunftsländer bzw. -gesellschaften sollen in geeigneter und angemessener Form in die Projektplanung und -durchführung eingebunden werden. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte werden sich der Förderbeirat und der Vorstand des Zentrums an den Priorisierungsempfehlungen aus dem „Leitfaden zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“des Deutschen Museumsbundes orientieren. Mehr
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste: Neuer Förderungsbereich „Kulturgüter aus kolonialen Kontexten“
Entsprechend eines Beschlusses des Stiftungsrates hat das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste die Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung von Projekten der Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sowie thematischer Grundlagenforschung geschaffen.