1. Die Berücksichtigung der Museen in den Koalitionsverhandlungen!
Museen, Theater, Kinos, Bibliotheken, soziokulturelle Zentren oder Galerien gehören laut Koalitionsvertrag zu einer lebendigen kulturellen Infrastruktur in Stadt und Land. Sie zählen zur Daseinsvorsorge und sind Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse. Forschungsmuseen werden als wichtige Akteure zur wissenschaftsbasierten Faktenvermittlung hervorgehoben.
2. Die Absicherung der Unabhängigkeit von Museen über Grundrechtsschutz!
„Kunst und Kultur sind frei.“ Der Koalitionsvertrag betont, dass entsprechend der Kunstfreiheit für Kunst keine inhaltlichen Vorgaben des Staates gelten dürfen. Auf die Unabhängigkeit von Museen und die Frage, wie diese rechtssicher gewährleistet werden kann, geht der Koalitionsvertrag nicht ein.
3. Die Stärkung von Vielfalt und Teilhabe!
Die kulturelle Teilhabe aller Menschen zu gewährleisten, ist ein formuliertes Ziel im Koalitionsvertrag. Dafür sollen der kulturelle Reichtum und die Vielfalt des Landes gepflegt, weiterentwickelt und gegen jede Herausforderung verteidigt werden. Zudem wird – in Anlehnung an das Papier der BKM, der Kulturministerkonferenz und der kommunalen Spitzenverbänden von 2024 – bekräftigt, dass keine Projekte und Vorhaben gefördert werden, die antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Ziele verfolgen. Dies soll laut Koalitionsvertrag durch rechtssichere Förderbedingungen, Sensibilisierung und Eigenverantwortung sichergestellt werden.
4. Die bedarfsgerechte Förderung kultureller Bildung!
Das Programm „Kultur macht stark“ wird laut Koalitionsvertrag fortgesetzt und der Ausbau kultureller Bildungs- und Vermittlungsangebote an Kultureinrichtungen soll gefördert werden.
5. Die Stärkung einer lebendigen Erinnerungskultur!
Unter der Überschrift „Erinnerungskultur und Gedenken“ hebt der Koalitionsvertrag hervor, dass das Bewusstsein für den Wert von Freiheit und Demokratie auch auf der Erinnerungskultur beruht. So sollen Gedenkstätten, Dokumentationszentren und Bildungsangebote aufgrund ihrer wichtigen Funktion weiter unterstützt werden. Im Mittelpunkt steht für die Koalitionspartner die Auseinandersetzung mit der nationalsozialistischen Verbrechensherrschaft und der Singularität der Shoah. Zudem soll die Aufarbeitung der SED-Diktatur, einschließlich des Kulturgutentzugs in Sowjetischer Besatzungszone (SBZ) und DDR gestärkt sowie die Aufarbeitung des Kolonialismus intensiviert werden. Um der Verantwortung des Staats bei der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut nachzukommen, soll die Provenienzforschung intensiviert, die Schiedsgerichtsbarkeit eingeführt und ein wirksames Restitutionsgesetz geschaffen werden.
6. Verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Künstlicher Intelligenz!
Hier verweist der Koalitionsvertrag auf die Entwicklung einer gemeinsamen Strategie „Kultur & KI“ mit den Ländern. Das Papier geht nicht darauf ein, was mit dieser Strategie gemeint ist. Auch die dringend erforderliche aktive Einbeziehung von Akteuren aus dem Kulturbereich wird nicht erwähnt.
7. Die Berücksichtigung der Belange der Museen bei der Erarbeitung der Nationalen Resilienzstrategie!
Der Koalitionsvertrag verspricht den zeitnahen Beschluss eines KRITIS-Dachgesetzes. Im Gegensatz zum Entwurf der Arbeitsgruppe wurde der Verweis auf Kultureinrichtungen als Teil der kritischen Infrastruktur herausgenommen. Ebenso gestrichen wurden die Zusagen, den Schutz der kulturellen Infrastruktur angesichts von Klimafolgen und internationalen Krisen durch Investitionen und gesetzgeberische Maßnahmen sicherzustellen sowie die Mittel des Sondervermögens für Investitionen und Klimatransformation auch für den Erhalt des kulturellen Erbes nutzbar zu machen
8. Die Verabschiedung des Gesetzes zum Kulturgutschutz!
Die vorbereitete Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes soll zeitnah umgesetzt werden
9. Die Verstetigung des Klimaschutzes in der Kulturpolitik!
Das Thema Nachhaltigkeit wird im Abschnitt „Kultur und Medien“ mit dem Satz: „Auch der Kulturbereich soll nachhaltig arbeiten“, erwähnt. Das Bekenntnis zu Investitionen und einer Klimatransformation fehlt im Koalitionsvertrag. Angekündigt wird hingegen, dass Beratungsangebote wie die Green Culture Anlaufstelle auf ihre Wirksamkeit überprüft und wenn notwendig weiterentwickelt werden sollen.
10. Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz!
Diese Forderung wurde nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Kultur als Staatsziel in der Verfassung zu verankern, wurde von der SPD zwar gefordert, im Papier der Arbeitsgruppe jedoch als nicht geeint rot markiert und schließlich im Koalitionsvertrag entfernt.
Hier geht’s zum kompletten Koalitionsvertrag