Museen bewahren in ihren Sammlungen die Zeugnisse der Vergangenheit und Gegenwart und die damit verbundenen materiellen und immateriellen Werte für zukünftige Generationen. Sie bieten Bildung, Freude, Reflexion und Wissensaustausch und sind für eine positive gesellschaftliche Entwicklung unverzichtbar. Um das kulturelle Erbe erhalten und ihre vielfältigen Aufgaben wahrnehmen zu können, benötigen Museen Planungssicherheit sowie eine verlässliche und nachhaltige Unterstützung durch den Bund.

Von der Bundesregierung der kommenden Wahlperiode fordern wir daher:
1. Die Berücksichtigung der Museen in den Koalitionsverhandlungen!

Mit mehr als 7.000 Institutionen trägt der Museumssektor wesentlich zur Absicherung der kulturellen Infrastruktur bei und muss in jeder kulturpolitischen Entscheidung berücksichtigt werden. Denn: Als Orte für Bildung und Austausch dienen Museen im städtischen und ländlichen Raum als soziale Treffpunkte, sie stärken die Debattenkultur und sind für eine demokratische Gesellschaft und ihre Themen unverzichtbar.

  • Die Wahrnehmung und Berücksichtigung der Bedarfe und Interessen von Museen in Wahlprogrammen, bei Koalitionsverhandlungen und in der täglichen politischen Arbeit ist unerlässlich.
2. Die Absicherung der Unabhängigkeit von Museen über Grundrechtsschutz!

Museen sind Foren gesellschaftlicher Diskurse und schaffen mit ihrer Arbeit eine verlässliche Grundlage für die Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Fragen. Dabei handeln Museen unabhängig, sensibel und nachhaltig. Sie eröffnen neue Blickwinkel und Zukunftsperspektiven. Dafür müssen sie in ihrer Arbeit, der Wahl ihrer Inhalte und in der Kommunikation frei sein.

  • Museen müssen vor Einflussnahme geschützt werden, insbesondere vor dem Hintergrund zunehmender Demokratiefeindlichkeit. Die Aufnahme der Museen in Art. 5 Abs. 3. GG wäre ein wirkungsvoller Schutz und muss diskutiert werden.
3. Die Stärkung von Vielfalt und Teilhabe!

Museen setzen sich für einen respektvollen Umgang mit allen Menschen ein. Durch Offenheit, Multiperspektivität und Meinungsaustausch fördern Museen Verständigung, Toleranz und Vielfalt. Durch diese Arbeit helfen sie, Unterschiede zu überwinden, Gemeinsamkeiten zu finden und Zusammenhalt zu fördern.

  • Museen müssen bei dieser Arbeit u. a. mit Förderprogrammen durch den Bund finanziell unterstützt werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass Bundesmittel auch in Bundesländern mit Regierungsbeteiligung rechtsextremer Parteien demokratiefördernd eingesetzt werden.
  • Museen benötigen Rechtssicherheit. Die Bundesregierung ist gefragt, u. a. im Rahmen der geplanten Reform des Gemeinnützigkeitsrechts das politische Engagement von gemeinnützigen Institutionen zu schützen. Die bisher drohende Aberkennung der Gemeinnützigkeit darf dieses wichtige Engagement nicht weiter gefährden.
4. Die bedarfsgerechte Förderung kultureller Bildung!

Bildung macht Menschen zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern. Als Bildungsorte vermitteln Museen komplexe Zusammenhänge und bieten Diskursen einen Ort. Dadurch beugen sie polarisierenden Desinformationen vor und tragen zur Prävention von Extremismus und Populismus bei. Bildungsorte wie Museen stärken die Demokratie.

  • Als zentrales Förderinstrument der kulturellen Bildung auf Bundesebene muss der Kinder- und Jugendplan (KJP) bedarfsgerecht ausgestattet und an die gesellschaftlichen Erfordernisse angepasst werden. Zudem muss die Förderung erfolgreicher Förderprogramme wie „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ dauerhaft im Bundeshaushalt verankert werden.
5. Die Stärkung einer lebendigen Erinnerungskultur!

Erinnerungskultur ist für die Demokratie unabdingbar, denn Geschichte ist niemals nur Vergangenheit, sie wirkt auf vielfache Weise fort. Museen ermöglichen einen direkten Zugang zur Geschichte und zu Erinnerungen und stellen aktuelle Bezüge her. Damit leisten sie stetige und alltägliche Aufklärung als demokratisches Prinzip. Sie betreiben Provenienzforschung und decken Unrechtskontexte der Kolonialzeit, des Nationalsozialismus sowie der sowjetischen Besatzungs- und DDR-Zeit auf.

  • Provenienzforschung muss als wesentlicher Bestandteil der Aufarbeitung durch eine verlässliche Bereitstellung von Bundesmitteln und die auskömmliche Finanzierung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste als zentrale Anlaufstelle für kulturgutbewahrende Einrichtungen sichergestellt werden.
6. Verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen im Bereich Künstlicher Intelligenz!

Museen haben das Potential, Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz aktiv zu gestalten, sie setzen sich mit ethischen und ästhetischen Fragen auseinander und bringen diese in einen öffentlichen Diskurs. Als nicht-kommerzielle, geschützte Räume mit öffentlichem Auftrag eignen sich Museen ganz besonders, um einen guten und ethischen Umgang mit KI zu erproben.

  • Neben der europäischen Verordnung, dem EU AI Act, sind auf nationaler Ebene ausgewogene, ethische Rahmenbedingungen im Umgang mit KI notwendig. Als Stimme der Museen muss der Deutsche Museumsbund aktiv in deren Entwicklung eingebunden werden.
7. Die Berücksichtigung der Belange der Museen bei der Erarbeitung der Nationalen Resilienzstrategie!

Im Jahr 2025 wird gemäß EU-Richtlinie eine nationale Strategie zur Verbesserung der Resilienz Kritischer Infrastrukturen (Nationale KRITIS-Resilienzstrategie) verabschiedet. Sie wird die derzeit gültige KRITIS-Strategie der Bundesregierung aus dem Juni 2009 aktualisieren und erweitern. Um dabei zu produktiven Lösungen zu kommen, ist eine enge Zusammenarbeit mit Dachverbänden und Spitzenorganisationen unverzichtbar.

  • Museen benötigen als herausragende Orte des Kulturellen Erbes und der gesellschaftlichen Debatten besonderen Schutz und somit die Berücksichtigung in der Nationalen Resilienzstrategie.
8. Die Verabschiedung des Gesetzes zum Kulturgutschutz!

Der Deutsche Museumsbund hat sich als Interessenvertretung der Museen in Deutschland bereits 2016 an dem Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Kulturgutschutzes in Deutschland beteiligt. Bei der Anhörung zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Kulturgutschutzgesetzes (KGSGÄndG) im Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags am 16.10.2024 war der Deutsche Museumsbund als Sachverständiger eingeladen.

  • Das Bundeskabinett hat den Entwurf bereits verabschiedet, wir fordern nun auch die Verabschiedung des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag.
9. Die Verstetigung des Klimaschutzes in der Kulturpolitik!

Nachhaltiges Handeln gehört zu den drängendsten Aufgaben unserer Zeit. Wir sind überzeugt, dass auch Museen einen wichtigen Beitrag leisten können. Gleichzeitig müssen sie selbst mit zukunftsweisenden Strategien beim Bau und bei der Sanierung unterstützt werden.

  • Die Rahmenbedingungen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz in der Kulturpolitik müssen weiter verbessert werden. Um Museen klimaresilienter aufzustellen und die enormen Energiekosten zu senken, bedarf es einer Investitionsstrategie für eine nachhaltigere Gebäudeinfrastruktur.
10. Die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz!

Als dauerhafte Einrichtungen bewahren und schützen Museen das materielle und immaterielle Kultur- und Naturerbe der Menschheit für zukünftige Generationen, sie leisten Bildungsarbeit, ermöglichen Teilhabe und fördern Demokratie. Damit übernehmen sie eine Verantwortung von nationaler Bedeutung.

  • Um dieser Verantwortung und Verpflichtung nachhaltig und angemessen nachzukommen, benötigen Museen eine solide Finanzierung. Diese darf nicht auf Freiwilligkeit beruhen, sondern muss eine Pflichtaufgabe des Bundes, der Länder und der Kommunen sein. Sie muss als Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge des Staates verankert sein.
  • Wir fordern die Aufnahme des Wortlautes „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ in einem eigenen Artikel 20b des Grundgesetzes.

75 Jahre nach der Verkündung des Grundgesetzes ist es höchste Zeit, Kultur als Staatsziel in der Verfassung zu verankern und damit die Verantwortung des Staates zu unterstreichen und die Kommunen und Länder zu stärken. Staatsziele sind Ausdruck der gesellschaftlichen Grundwerte und politischen Leitlinien eines Staates. Sie dienen dazu, den Staat in seinem Handeln zu orientieren und die staatliche Politik auszurichten. Als gewichtiges Argument für die angemessene Wahrung kultureller Belange ist das Staatsziel Kultur dringend notwendig und als bindendes Verfassungsrecht für Gerichte, Verwaltung und Regierung im Kampf gegen Verfassungsfeinde essenziell.