Der Kulturausschuss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) verabschiedete in den 1990er Jahren Grundsätze für die Beschäftigung von VolontärInnen in Museen und in der Denkmalpflege.
Diese reagieren weniger auf die Rechtsunsicherheit und geringe Bezahlung, sondern zunächst auf die Heterogenität der Inhalte, Anforderungen und Bedingungen, unter denen Volontariate an verschiedenen Orten in Deutschland durchgeführt werden.
Bei den KMK-Grundsätzen handelt es sich um Empfehlungen, d. h. um eine erste Grundlage für den organisatorischen und inhaltlichen Aufbau eines Volontariats. Sie dienen nicht zuletzt der Orientierung und sollten sowohl den "ausbildenden" Einrichtungen als auch den VolontärInnen bekannt sein oder bekannt gemacht werden.
KMK-Grundsätze für die Beschäftigung von Volontären/Volontärinnen in der Denkmalpflege (1998)